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   BVerwG, 05.03.1998 - 7 B 325.97   

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https://dejure.org/1998,20411
BVerwG, 05.03.1998 - 7 B 325.97 (https://dejure.org/1998,20411)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1998 - 7 B 325.97 (https://dejure.org/1998,20411)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1998 - 7 B 325.97 (https://dejure.org/1998,20411)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anspruch auf Rückübertragung mehrerer Grundstücke nach den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.08.1989 - 8 B 9.89

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1998 - 7 B 325.97
    § 88 VwGO ermächtigt das Gericht nicht, dasjenige, was der Kläger auch noch nach Erörterung des sachdienlichen Klageantrags unmißverständlich wollte, durch etwas zu ersetzen, was er zur Vermeidung eines Anspruchsverlustes nach Meinung des Gerichts wollen sollte (vgl. Beschluß vom 29. August 1989 - BVerwG 8 B 9.89 - Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17).
  • BVerwG, 19.04.2016 - 6 B 3.16

    Rechtliches Gehör; Divergenz; Überzeugungsgrundsatz

    Sie beruft sich ferner auf die Ausführungen in den Beschlüssen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. August 1989 - 8 B 9.89 - (Buchholz 310 § 88 VwGO Nr. 17 S. 1) und vom 5. März 1998 - 7 B 325.97 - (juris Rn. 4) sowie in dem Urteil vom 15. April 2015 - 8 C 14.14 - (BVerwGE 152, 26 Rn. 30), denen zufolge ein Gericht bei der Antragsauslegung nach § 88 VwGO nicht an die Stelle dessen, was ein Beteiligter erklärtermaßen will, dasjenige setzen darf, was er zur Verwirklichung seines Bestrebens wollen sollte.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2017 - 2 L 19/16

    Denkmalschutzrechtliche entschädigungspflichtige Überschreitung der Sozialbindung

    Diese Vorschrift ermächtigt das Gericht nicht, dasjenige, was der Kläger auch noch nach Erörterung des sachdienlichen Klageantrags unmissverständlich wollte, durch etwas zu ersetzen, was er zur Vermeidung eines Anspruchsverlustes nach Meinung des Gerichts wollen sollte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.08.1989 - BVerwG 8 B 9.89 -, juris RdNr. 2; Beschl. v. 05.03.1998 - BVerwG 7 B 325.97 -, juris RdNr. 4; Kopp/Schenke, VwGO, 22. Aufl., § 88 RdNr. 3).
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